Behandlungsvertrag
1. Vertragsgegenstand
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Der Patient/die Patientin nimmt bei dem Therapeuten/der Therapeutin eine heilkundliche/psychotherapeutische Behandlung in Anspruch einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativ-medizin folgen. Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis, bei einem Hausbesuch oder auch in Form einer Videosprechstunde erfolgen. Die Ziele der Therapie / Supervision werden im Rahmen des Erstgesprächs vereinbart und können im Verlauf der Beratung an die Bedürfnisse der/s Klient*in angepasst werden.
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2. Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
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Ich stelle mein ganzes Wissen und Können in den Dienst meines Berufes und wende jede mögliche Sorgfalt in der Betreuung meiner Patienten an. Dazu gehört, dass ich mit Ihnen bespreche, was meines Wissens nach die Ursachen für Ihre Probleme sind und falls das auf Sie zutrifft eine psychiatrische Diagnose stelle, die ich mit Ihnen bespreche.
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Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterbehandlung durch einen Arzt/eine Ärztin veranlasst.
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Wenn ich der Meinung bin, dass eine ärztliche oder psychiatrische (Zusatz-) Behandlung erforderlich ist, die ich selbst nicht vornehmen kann, werde ich Sie rechtzeitig auf die Vornahme einer solchen Maßnahme hinweisen. Je nach Schweregrad der Erkrankung darf ich Sie dann selbst nicht (weiter) behandeln. Über diesen Vorgang fertige ich in eigenem Interesse eine Niederschrift an.
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Damit ich meinen Pflichten nachkommen kann, ist es unerlässlich, dass Sie mich vor der Behandlung über bereits bestehende psychiatrische Diagnosen unterrichten und Sie meinen Erstfragebogen, den Sie zu Beginn der Therapie erhalten nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.
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3. Dokumentationspflicht
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Ich bin zur Dokumentation der wichtigsten Daten einer therapeutischen Behandlung verpflichtet. Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten mindestens solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben bin ich außerdem dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit. Dann lösche ich Ihre Daten nach Beendigung der Behandlung unverzüglich.​
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Mit der Behandlung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zum Zweck der Kommunikation per mail verarbeitet und zum Zweck der Dokumentation gespeichert werden. Ich verpflichte mich, die Daten außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.
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Eine ausführliche Erklärung zum Datenschutz finden Sie hier
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4. Schweigepflicht
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Ich verpflichte mich, über alles Schweigen zu bewahren, was mir Sie mir bei der Ausübung meines Berufes anvertraut oder zugänglich machen und beachte die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber allen anderen Personen.
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​Ich darf ein Berufsgeheimnis Dritten gegenüber nur offenbaren, wenn Sie mich ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber Ihren Angehörigen. Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger, Bezugspersonen oder Arzt*innen muss der/die Heilpraktiker/in schriftlich durch den Patienten/die Patientin von der Schweigepflicht entbunden werden.
Ausnahmen von der Schweigepflicht stellen eine Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung dar.
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5. Videosprechstunde
In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Die Beratung findet über den Anbieter Zoom statt. Zum Datenschutz des Anbieters informiert der Patient sich selbst und ist bei Nutzung einer Videosprechstunde damit einverstanden (https://explore.zoom.us/de/privacy/).
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6. Honorar, Kostenerstattung, Behandlungsdauer
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Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 75 Euro/Behandlung (i.d.R. 60 Minuten). Bei längeren Sitzungen werden angebrochene Stunden anteilig berechnet.
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Das Honorar ist ohne Abzug bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar gegen Quittung zu zahlen.
Das Honorar bei Videosprechstunden ist im Voraus an den Therapeuten/die Therapeutin zu überweisen.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet.
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7. Ausfallhonorar
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Alle Termine werden von mir verbindlich für Sie reserviert. Ich bitte Sie daher, mögliche Absagen bis mindestens 24h vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen, damit ich die Chance haben, den für Sie reservierten Termin neu zu vergeben. Bei einer Absage, die weniger als 24h vorher erfolgt, behalte ich mir vor, das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Ich bitte für diese Regelung um Ihr Verständnis.
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8. Hinweise zur Kostenübernahme
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Als gesetzlich Krankenversicherte/r erhalten Sie grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten könnten einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskostengegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von dem Patienten/der Patientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin dem Patienten/der Patientin (bei beihilfeberechtigten Personen in doppelter Ausfertigung) aus.
Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem Patienten/der Patientin zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten/der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
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9. Berufsordnung
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Ich fühle mich in meiner Berufsausübung der Berufsordnung für freie Psychotherapeuten verpflichtet. Diese können Sie hier nachlesen: https://vfp.de/verband/berufsordnung
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10. Gerichtsstand
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Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
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11. Schlussbestimmungen
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Die Behandlung bzw. Videosprechstunde enthebt Patient*innen nicht, die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich Patient*innen, sich zeitnah zu melden.
Für diesen Behandlungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
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